Verkaufs- und Lieferbedingungen der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH

1) Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH.
  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen, sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2) Produkt und Leistungsangebot, Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware oder Leistung verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisabgabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller.
  3. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich durch die EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH als verbindlich bezeichnet werden.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt); sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Alle Angaben über Preise gelten für Waren und Leistungen ohne Transporte, unverpackt und ab Werk bzw. ab EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH – Lager. Wegzeiten, Transporte und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Die Bezahlung hat, soweit keine andere schriftliche Zusage der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Etwaige Abzüge werden rückverrechnet.
  4. Wird der in der Faktura genannte Termin überschritten, gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche ist EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe 5% p.a. über den üblichen Bankzinssatz zu berechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Besteller verpflichtet, EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH sämtliche von ihr aufgewendete vorprozessuale Kosten, wie etwa Anwaltshonorare, Mahn- und Inkassospesen zu refundieren.
  5. Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden stets zur Begleichung seiner ältesten Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende Zahlungen des Bestellers werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Gleiches gilt auch für die Einlösung von Schecks, Wechsel oder Bankeinziehungsaufträge.
  6. Zurückhaltungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel auch immer, ist nicht zulässig. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang mit der Forderung EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH zu kompensieren, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Bestellers stehen, müssen gerichtlich festgestellt oder von EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH ausdrücklich anerkannt worden sein.

4) Lieferbedingungen, Lieferfristen

  1. Alle Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche Unternehmungen, Kaufleute oder juristische Personen.
  2. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistung als selbständige Lieferung. Der Besteller ist nicht berechtigt eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.
  3. Sofern es der Besteller wünscht können Lieferungen mit einer Transportversicherung gedeckt werden. Die Kosten inkl. aller Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und müssen schriftlich bestellt werden. Der Besteller hat alle Obliegenheiten des Transportversicherers im Schadensfall, insbesondere die unverzügliche Kontrolle und Schadensmeldung zu erfüllen.
  4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich durch die EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH für verbindlich erklärt, unverbindlich. Etwaige verbindliche Lieferzeiten setzen die Abklärung aller technischen Fragen voraus und müssen von beiden Seiten schriftlich bestätigt worden sein.
  5. Eine Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen oder der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse hebt automatisch, ohne dass ein Rechtsanspruch des Bestellers besteht, die verbindlich erklärten Lieferfristen auf.

5) Eigentumsvorbehalt

  1. Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferten Waren oder geleisteten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung samt Nebenforderungen im Eigentum der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH.
  2. Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Waren keine Verfügung treffen, wodurch unser Eigentum verletzt würde.
  3. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der gelieferten Waren und zur Auflösung des Vertrages. Rückholkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eventuelle weitere Schadensansprüche bleiben davon unberührt.

6) Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

  1. Es gelten an sich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt der Übernahme unverzüglich auf etwaige Mängel, Mängelfehler oder Falschlieferungen zu untersuchen. Beanstandungen hieraus sind vom Besteller in schriftlicher Form sowie konkret und detailliert zu rügen, ansonsten jegliche Gewährleistungsberechtigung entfällt. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht entdeckt werden können, sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, da ansonsten ebenfalls jegliche Gewährleistung entfällt. Der Besteller ist aber in keiner Weise berechtigt, seine Zahlungen einzustellen.
  3. Jegliche Gewährleistung endet in jedem Fall nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
  4. Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung des Verkäufers für alle Schäden, die der Besteller erleidet, insbesondere für Mängelfolgeschäden, sowie für alle Mängel ausgeschlossen.
  6. Die Haftung für Schäden aus einem Produktfehler, die ein Unternehmer erleidet, wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Freizeichnungsklausel einschließlich der Verpflichtung, die Freizeichnungsklausel wieder an die nächsten Vertragspartner zu überbinden, mit seinen Abnehmern zu vereinbaren. Die Haftung für Regressansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz wird ausgeschlossen.

7) Instandsetzungsarbeiten

  1. Reparaturen, Kostenschätzungen und Instandsetzungen werden nach den zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Kosten für Fahrzeit und Fahrt in Rechnung gestellt. Dabei wird die erste Stunde bzw. angefangenen Stunden immer voll berechnet. Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar.
  2. Die in einem Kostenvoranschlag schriftlich oder mündlich genannten Preise sind nur ein ungefährer Anhalt, für EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH ohne Gewähr und unverbindlich.
  3. Reklamationen von Reparaturen sind nur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Reparaturgegenstandes möglich.

8) Software, Literatur, Geistiges Eigentum

  1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, darf der Besteller diese weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbestimmung haftet der Besteller in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Durch Öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich.
  2. Bei die durch uns vertriebenen Programmen bzw. Software-Produkten werden für deren Funktion, Mängelfreiheit und eventuelle Fehlerhaftigkeit keinerlei Haftung durch die EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH übernommen. Haftung und Gewährleistung sind diesbezüglich ausgeschlossen.
  3. EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.
  4. EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf Ihrer Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion der Webseite bzw. von Teilen wird nicht gestattet.
  5. Alle Warenzeichen, Handelsmarken oder Schutzmarken von Firmennamen bzw. -logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten.
  6. Bei allen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH die Eigentumsrechte und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns.

9) Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Bei Vertragsabschlüssen im Inland oder mit ausländischen Vertragspartnern gilt Deutsches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand wird Straubing, Deutschland, vereinbart.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Unternehmenssitz der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH auch Erfüllungsort.

 

Die Geschäftsleitung der EPS Rechenzentrum Infrastruktur GmbH

Straubing, Februar 2020