Zu- und Abluftkanäle mit Lärmschutzkulissen
Für eine ausreichende Belüftung hat der Betreiber eines Notstromaggregates zu sorgen. Damit wird gewährleistet, dass das Aggregat genügend Verbrennungsluft hat. Die Brennstoffwärmeleistung muss abgeführt werden (Abführung der Wärme von Motor und Generator).
Je nach gesetzlichen Anforderungen und Wunsch des Kunden werden die Zu- und Abluftkanäle mit Lärmschutzkulissen ausgestattet. Damit wird eine Überschreitung der Schallleistung am Austrittspunkt vermieden. Diese Werte werden von der zuständigen Behörde vorgegeben.
Wir unterstützen Sie gerne bei der gesamten Planung, Konzeption, Einbringung und Service Ihres Notstromaggregates.